Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Gewährung von Zuschüssen der Städtebauförderung im Rahmen eines kleinteiligen kommunalen Förderprogramms für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den innerstädtischen Sanierungsgebi
Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen besteht darin, städtebauliche Missstände zu beheben und die Gebiete durch geeignete Maßnahmen schrittweise so zu erneuern, dass die vorhandenen vielfältigen Substanz- und Funktionsschwächen abgebaut und letztlich beseitigt werden.