Verordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Katzenschutzverordnung)
Durch die neu erlassenen Katzenschutzverordnung gilt ab 2. Januar 2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile. Reine Stubenkatzen sind von der Verpflichtung nicht betroffen.