Benutzungsgebührensatzung bei vorübergehender Unterbringung Obdachloser in Unterkünften der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich - rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft für Obdachlose nutzen (Nutzer).