Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.
Die Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die Bildung des Seniorenbeirates, die Mitglieder des Seniorenbeirates und die Wahl und Aufgaben eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.
Die Geschäftsordnung für die Ortsteilräte regelt wesentliche Fragen zum Geschäftsgang der Ortsteilräte (z. B. Form und Frist der Einladung zu Sitzungen, Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Ortsteilräte und die Mindestinhalte der Niederschrift)