Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Gewährung von Zuschüssen der Städtebauförderung im Rahmen eines kleinteiligen kommunalen Förderprogramms für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den innerstädtischen Sanierungsgebieten
Auf Grundlage der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Gewährung von Zuschüssen der Städtebauförderung im Rahmen eines kleinteiligen kommunalen Förderprogramms für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den innerstädtischen Sanierungsgebieten gewährt die Landeshauptstadt Erfurt zur Umsetzung der vielschichtigen Maßnahmen in den Sanierungsgebieten im gewissen Umfang Zuschüsse.