Teilaufhebung der Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme 1. BA Weimarische Straße / B7
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.