Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme HS 1 - Ortslage Schmira, Bachstraße
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme HS 1, Ortslage Schmira, Bachstraße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet: