Rechtsverordnung über die Aufhebung der Schutzerklärung für verschiedene Naturdenkmale (Bäume)
Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt wird der Schutzstatus bestimmter Bäume als Naturdenkmal aufgehoben.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt wird der Schutzstatus bestimmter Bäume als Naturdenkmal aufgehoben.
Im Bebauungsplangebiet des Güterverkehrszentrums Erfurt (GVZ) werden Erschließungseinheiten gebildet.
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Findlinge bzw. geologischen Aufschlüsse und deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die geologischen Besonderheiten zu erhalten und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.
In der Gemarkung Bindersleben und Schmira sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. einen entsprechend vielfältiger historischer Nutzungsarten entstandenen Agrarraum mit einer hohen Biotopvielfalt am westlichen Stadtrand von Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
In der Gemarkung Schmira werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume und Baumgruppen, sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, markante landschaftsprägende bzw. stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen zu schützen, auf Grund ihres Alters oder ihrer Ästhetik wertvolle Bäume, insbesondere Vertreter seltener Arten, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu erhalten, Bäume als Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten und Bäume mit kulturhistorischer Bedeutung zu bewahren.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag.
In der Gemarkung Salomonsborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
In den Gemarkungen Egstedt, Rohda, Ermstedt und Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile haben die Bezeichnungen: Lohfinkensee, Feuchtwiesen und Kleingewässer am Strohbergtümpel, Ermstedter Holz, Dorfstattwiese und Feuchtwiese Schwansee. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen.
In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Findlinge und Geotope, wie geologische Aufschlüsse, Karsterscheinungen und Quellen sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, typische geologische Formationen des Gebietes zu dokumentieren, geologische Besonderheiten zu erhalten, die flächigen geologischen Naturdenkmale als Strukturelemente der Landschaft und Lebensraum gefährdeter Tiere und Pflanzen, insbesondere unter den Flechten, Moosen, Insekten und Vögeln zu sichern und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.