Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" [Vorkaufssatzung Drosselberg (MEL 057)]

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" [Vorkaufssatzung Buchenberg (MEL 056)]

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Schmira" (SCH 014)

08.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Schmira (SCH 014)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bernauer Straße (GIV 012)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bernauer Straße" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB für das Gebiet "nördlich Sulzer Siedlung (EFN 016)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "nördlich Sulzer Siedlung (EFN 016)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Marbach (MAR 013)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Marbach (MAR 013)"" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "südliche Binderslebener Landstraße/Flughafen (BIN 015)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "südliche Binderslebener Landstraße/Flughafen (BIN 015)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Südlicher Juri-Gagarin-Ring"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Südlicher Juri-Gagarin-Ring" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonders Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege (Binderslebener Landstraße) (EFS 010)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege" im Ortsteil Bindersleben und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.


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