Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 08.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Schmira (SCH 014)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bernauer Straße" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "nördlich Sulzer Siedlung (EFN 016)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Marbach (MAR 013)"" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "südliche Binderslebener Landstraße/Flughafen (BIN 015)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Südlicher Juri-Gagarin-Ring" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege" im Ortsteil Bindersleben und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 15.10.1991 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Im Gebiet Andreasviertel (EFM002) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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