Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
Die Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die Bildung des Seniorenbeirates, die Mitglieder des Seniorenbeirates und die Wahl und Aufgaben eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.