Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt
Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.