Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Tarifordnung für die Benutzung der Internate und Wohnheime an Staatlichen Berufsbildenden Schulen sowie des Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt (WhTarifOEF)

01.08.2015 00:00

Diese Tarifordnung regelt die Entgelte für die Benutzung der Internate für Auszubildende sowie für das Internat des Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium in der Landeshauptstadt Erfurt.

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für die Haushaltsjahre 2011/2012

11.03.2011 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf"

03.06.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.