Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt
Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.