Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich der Jugendhilfe
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Förderrichtlinien regeln die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich der Jugendhilfe.
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.