Fernwärmesatzung der Stadt Erfurt
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.