Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes KRV 421 "Äußere Oststadt" gemäß § 142 Absatz 1 und 3 BauGB (Vollverfahren)
Im Gebiet "Äußere Oststadt" (KRV 421) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.