Verordnung über Bestimmungen zum Offenhalten von Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten für die Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist ein Ausflugsort mit besonders starkem Fremdenverkehr. Diese Verordnung regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf, Devotionalien sowie Waren, die für die Stadt Erfurt kennzeichnend sind (Souvenirs).