Gebührensatzung der Volkshochschule Erfurt - GebVHSSEF
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.
Die Satzung enthält Regeln über die Aufgaben, Träger und Fachbereiche der öffentliche Einrichtung "Volkshochschule Erfurt".