Satzungen

Übersicht

Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt

31.07.2015 00:00

Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.

Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Thüringer Zoopark Erfurt

22.04.2016 00:00

Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.

Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt

17.02.2017 00:00

Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.

Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt

17.05.1999 00:00

Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Landeshauptstadt Erfurt (SAB)

19.03.2004 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.

Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Schülerbefragungen

22.08.2020 00:00

Mit Hilfe der Satzung soll es möglich sein, Schülerinnen und Schüler der Schulen der Landeshauptstadt Erfurt sowie deren Personensorgeberechtigte zu befragen. Mit den Befragungen soll ein wirklichkeitsgetreues Bild über die Bildungslandschaft und schulische Situation gewonnen werden. Die Ergebnisse hieraus sollen in die entsprechenden Planungen mit einfließen.

Friedhofsgebührensatzung – FriedhGebSEF –

01.04.2020 11:45

Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.

Satzung des Beirates für Baukunst und Stadtgestaltung der Landeshauptstadt Erfurt (Gestaltungsbeirat)

12.01.2010 00:00

Zur Verbesserung der Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur wird in der Landeshauptstadt Erfurt ein Gestaltungsbeirat gebildet. Er soll die ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen Qualitäten Erfurts vertreten und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur fördern. Grundlage hierfür bildet die Satzung des Gestaltungsbeirates.

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Erfurt

02.08.2016 10:58

Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.


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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1