Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt die Erhebung von Gründen zur Wanderung (Zu- oder Wegzug) der Bürger über die Stadtgrenzen durch. Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig ein aktuelles und wirklichkeitsgetreues Bild über die Gründe des Fort- oder Zuzuges der Erfurter Bevölkerung, als Grundlage der städtischen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Stadtentwicklungsplanung zu gewinnen.
Die Satzung regelt die Durchführung von Bürgerbefragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung. Die Erkenntnisse aus den Befragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung fließen in die Arbeit der Verwaltung ein und unterstützen bei der Aufstellung von Handlungskonzepten.
Die Landeshauptstadt Erfurt und die Stadtwerke Erfurt Gruppe stifteten bis zum Jahr 2015 einen Zukunftspreis. Mit dem Zukunftspreis wurde das Engagement für zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung Erfurts in allen Lebensbereichen unterstützt werden. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Drucksache 0881/15 die Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Somit wurde die rechtliche Grundlage zur Vergabe des Zukunftspreises aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.
Die Stadt Erfurt führt Befragungen von Bürgern, die Leistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen, durch. Grundlage hierfür bildet diese Satzung.
Die Regelung bildet die Grundlage für die Erhebung statistischer Daten zur Stadtforschung und Stadtentwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt.
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.