Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Der Tierschutzbeirat befasst sich mit tierschutzrelevanten Problemstellungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt Erfurt, erarbeitet Handlungsoptionen und empfiehlt Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen.
Die Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die Bildung des Seniorenbeirates, die Mitglieder des Seniorenbeirates und die Wahl und Aufgaben eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.
Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.
Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.
Die Geschäftsordnung für die Ortsteilräte regelt wesentliche Fragen zum Geschäftsgang der Ortsteilräte (z. B. Form und Frist der Einladung zu Sitzungen, Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Ortsteilräte und die Mindestinhalte der Niederschrift)
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Zur Verbesserung der Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur wird in der Landeshauptstadt Erfurt ein Gestaltungsbeirat gebildet. Er soll die ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen Qualitäten Erfurts vertreten und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur fördern. Grundlage hierfür bildet die Satzung des Gestaltungsbeirates.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.