Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Die Rechnungsprüfungsordnung besagt, dass die Landeshauptstadt Erfurt ein Rechnungsprüfungsamt unterhält und welche Aufgaben es besitzt.
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen betrieben. Grundlage für die Benutzung des Hauptfriedhofs und der Ortsteilfriedhöfe bildet die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt. Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe werden auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
Die Stadt Erfurt führt Befragungen von Bürgern, die Leistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen, durch. Grundlage hierfür bildet diese Satzung.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.