Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Weimarischen Straße 2. BA, Bereich Rudolstädter Straße
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Erneuerung der Rudolstädter Straße im Rahmen der Baumaßnahme 2. BA Weimarische Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet