Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt vom 17. November 2010 (Sperrbezirksverordnung)
Die Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt regelt das Prostitutionsverbot und die zugehörigen Ausnahmen im Stadtgebiet.