Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist mit Verfassungsauftrag ausgestattet und nach Thüringer Gleichstellungsgesetz berufen und verpflichtet, auf bestehende ungleiche Chancen von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und auf den Ausgleich von Nachteilen hinzuwirken.
Sie greift Anregungen auf und entwickelt Maßnahmen und Ideen zur Frauenförderung, die sie nur mit engagierten Partnerinnen und Partnern umsetzen kann und ohne diese verwerfen muss.
Die Gleichstellungsstelle/Frauenbüro ist gleichzeitig Informations-, Kontakt- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger, Mädchen und junge Frauen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, für alle demokratischen Parteien, Einrichtungen, Vereine und Verbände.
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung unterbreitet die Gleichstellungsbeauftragte folgende Leistungsangebote:
- Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Beruf und Gesellschaft
- Förderung von Frauen in ihrem Bestreben nach ökonomischer Eigenständigkeit
- Orientierung in Lebenskrisen oder besonderen Problemlagen, bei Maßnahmen der Gesundheitsförderung durch Vermittlung an Einrichtungen im Hilfesystem
- Begegnung von Gewalt gegen Frauen und Kindern mit Informationen und Aktionen
- Ermöglichung der Teilhabe beider Geschlechter an Erwerbstätigkeit und Familienarbeit
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Tipps zur familienfreundlichen Arbeitsstruktur an Arbeitgeber