Schöffenwahl
Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2028 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2029.
Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Erfurt nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in Erfurt gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.
Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.
Die Landeshauptstadt Erfurt stellt im Vorfeld der kommenden Wahl, voraussichtlich im Frühjahr 2028, eine Vorschlagsliste auf. In der Regel erscheint zur Information ein Aufruf im Amtsblatt und im Internet an dieser Stelle werden aktuelle Hinweise eingestellt.
Entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Regelungen wird für die Bewerber ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt. Dieses ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme. Da nicht bekannt ist, ob sich die Rechtsgrundlagen bis zur nächsten Wahl ändern werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Bewerbungen möglich.
Bei Fragen zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) in der Landeshauptstadt Erfurt wenden Sie sich bitte über einen der aufgeführten Informationswege an die entsprechenden Ansprechpartner.