Artikelreihe zum Stadtumbau - Nr. 2

21.06.2005 00:00

Ziel und Zweck eines Stadtentwicklungskonzeptes

Im letzten Beitrag haben Sie erfahren, dass die Stadtverwaltung derzeit ein "Integriertes Stadtentwicklungskonzept" erarbeitet. Damit soll der Stadtumbau in Erfurt langfristig planerisch vorbereitet werden. Heute möchten wir Ihnen erklären, wozu ein Stadtentwicklungskonzept überhaupt da sein soll und welche Auswirkungen es für Sie als Bewohner unserer Stadt oder als Gebäudeeigentümer hat.

Jede Stadt verändert sich von Tag zu Tag, von Jahr zu Jahr. Neue Nutzungen und Gebäude kommen hinzu, andere verändern sich oder fallen weg. Überließe man das ganz dem Zufall, wäre in der Stadt irgendwann Vieles am falschen Platz. Da ist jede Stadt gut beraten, wenn sie nicht nur auf die Gegenwart reagiert, sondern in die Zukunft blickt. Denn durch eine sorgfältige Planung können neue Entwicklungen so gut wie möglich in die Stadt eingeordnet und viele Fehlentwicklungen vermieden werden. Wenn die Stadt selbst investiert, hat sie dadurch auch mehr Sicherheit, dass sie dies an der richtigen Stelle tut.

Hierfür ist es notwendig, übergeordnete Leitziele für die Entwicklung der Gesamtstadt vorzugeben: Wo sollten grundsätzlich künftig Wohngebiete liegen, wo Parks und Grünzüge, wo können sich Gewerbebetriebe ansiedeln und wo sollte die Landschaft möglichst unberührt bleiben? Um so eine Planung möglichst realistisch zu machen, müssen alle Einflussfaktoren, die die Entwicklung der Stadt bestimmen, genau untersucht werden. Der erwartete weitere Einwohnerrückgang in Erfurt hat hier natürlich eine besonders große Bedeutung.

Ein unkontrollierter Schrumpfungsprozess, der nur den Gesetzen von Angebot und Nachfrage folgt, kann zu einer kleinräumig durchlöcherten Stadt führen, die schließlich kaum noch Lebensqualität bietet. Durch eine vorausschauende Planung könnten aber auch längerfristig neue Grünräume realisiert werden, die unter den bisherigen Wachstumsvoraussetzungen niemals möglich gewesen wären. Das könnte zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität in den übrigen Gebieten führen.

Wenn die Stadtverwaltung den Entwurf für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept fertiggestellt hat, muss sie die Meinung der Bevölkerung dazu einholen. Meist gibt es daraus viele Anregungen und natürlich auch Kritikpunkte, die eingearbeitet werden müssen, bevor der Stadtrat das Konzept endgültig beschließt.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept hat zunächst keine unmittelbaren rechtlichen Folgen für Bewohner oder Eigentümer. Die Nutzbarkeit von Grundstücken wird dadurch nicht verändert oder eingeschränkt. Allerdings bindet sich die Stadt selbst an die Vorgaben ihrer Planung. Das heißt, sie wird keine Investitionen mehr tätigen, die dem Stadtentwicklungskonzept entgegenstehen. Auch nachfolgende Planungen, die dann tatsächlich neues Planungsrecht schaffen und unmittelbar auf die Nutzung von Grundstücken Einfluss haben, werden mit dem Stadtentwicklungskonzept übereinstimmen. Dies sind hauptsächlich Bebauungspläne, aber auch Sanierungssatzungen oder der Flächennutzungsplan.

Angesichts der Herausforderungen des Stadtumbaus haben Bund und Länder ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um den Städten zu helfen, den Stadtumbauprozess zu bewältigen und zum Wohl der Städte zu gestalten. Sie haben allerdings den Einsatz der Fördermittel aus dem Programm "Stadtumbau Ost" daran gebunden, dass die Städte ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept aufstellen. Dieses Konzept sollte möglichst bis zum Jahr 2020 reichen. Damit wird sichergestellt, dass keine Steuermittel sinnlos verschwendet werden und die geförderten Maßnahmen immer im Einklang mit der geplanten Stadtentwicklung stehen. Insofern gibt es eine weitere Auswirkung des Stadtentwicklungskonzeptes: Wer von der Stadt Fördermittel erhalten möchte, für den ist das Konzept bindend.

Der nächste Artikel (Nr. 3) wird sich mit der zukünftigen Einwohnerentwicklung von Erfurt und den Wanderungsbewegungen beschäftigen.