Die Zuständigkeit der Kraftfahrzeugsteuer ändert sich!
Änderung Zuständigkeit Kraftfahrzeugsteuer und SEPA-Lastschriftmandat
Zuständigkeit Kraftfahrzeugsteuer
Ab 02.05.2014 wird in Thüringen die Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) und nicht mehr durch die Finanzämter verwaltet.
Wichtige Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), welches unter Download zur Verfügung steht.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer unter Angabe der IBAN und BIC erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie unter Download.
Darüber hinaus stehen Ihnen das Formular einschließlich der dazugehörigen Merkblätter sowie weitere Formulare und Merkblätter unter www.zoll.de zur Verfügung.