Kfz-Angelegenheiten
Sachgebietsleiterin
Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung (Stand 07.01.2021)
Bitte beachten Sie, dass in der aktuellen Situation (zunächst bis zum 31.01.2021) Termine nur noch in dringenden Angelegenheiten möglich sind. Prüfen Sie bitte eindringlich in Ihrem und im Interesse der Mitarbeiter vor Ort, ob Ihr Anliegen wirklich nicht aufschiebbar ist und danach bearbeitet werden kann.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin. Anliegen ohne Terminvereinbarung werden nicht bearbeitet. Einen Termin können Sie online unter www.erfurt.de buchen. Zum vereinbarten Termin kann ausschließlich die gebuchte Leistung bearbeitet werden.
Aufgrund der aktuellen Lage kann es sein, dass das Bürgeramt kurzfristig geschlossen wird und der Termin verfällt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.erfurt.de oder in den Medien.
Nutzen Sie auch unser internetbasiertes Zulassungsverfahren und unsere internetbasierte Außerbetriebsetzung. Hier können Sie 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag Fahrzeuge online zulassen oder abmelden.
Durch die aktuelle Vielzahl der Anliegen und die einzuhaltenden Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften vor Ort kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Terminvereinbarung. Falls aktuell keine Termine für die gewählte Leistung verfügbar sind, bitten wir Sie, die Online-Buchung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Termine werden im Voraus für 21 Tage vergeben. Durch abgesagte Termine können auch kurzfristig vereinzelte Termine frei werden und zur Verfügung stehen. Zudem wird zu Arbeitsbeginn geprüft, ob weitere Termine je nach Personalstärke für den aktuellen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und den notwendigen Unterlagen der gewünschten Leistung. Um Ihnen das zeitintensive Ausfüllen der notwendigen Vordrucke vor Ort zu ersparen, können Sie die Anträge online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und neben den erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit). Damit geben Sie anderen Personen die Möglichkeit, Ihren Termin zu nutzen.
Alternativ können Sie Ihre Anliegen auch durch Händler/ Zulassungsdienste erledigen lassen.
Hinweise zur Einlasskontrolle im Bürgeramt
Unser Ziel ist weiterhin die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen unter größtmöglicher Vermeidung von persönlichen Kontakten sowie unter Berücksichtigung der anderweitigen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes und unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorkehrungen.
Insofern prüfen Sie bitte, ob Ihr Anliegen zum aktuellen Zeitpunkt zwingend notwendig ist oder auch zu einem anderen Zeitpunkt erledigt werden kann.
Wir bitten Sie grundsätzlich allein und erst kurz vor dem Termin zu erscheinen, um Ansammlungen vor den Gebäuden zu vermeiden. Beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung bitte, dass es vorab des Termins zu einer Einlasskontrolle durch den Sicherheitsdienst kommt, wo Sie bitte die Terminbestätigung und Ihren Personalausweis vorzeigen. Sollten Sie zu dem Termin nicht pünktlich erscheinen, entfällt dieser.
Bitte beachten Sie, dass nur Personen vorsprechen dürfen, die keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine erkennbaren Krankheitssymptome wie leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen.
Beim Betreten und während des Aufenthalts im Gebäude ist zwingend ein Mund-Nase-Schutz zu tragen (sogenannte Community-Masken reichen aus).
Haben Sie weitere Fragen?
Für alle weiteren Fragen verweisen wir auf die unten aufgeführten Leistungen. Bei allen weiteren Anliegen können Sie gerne eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de senden oder zu den Telefonzeiten unter der Rufnummer 0361 655-7854 anrufen: montags und mittwochs zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr, sowie dienstags und donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 11:30 Uhr und zwischen 12:30 Uhr und 18:00 Uhr und freitags zwischen 08.00 Uhr und 12.30 Uhr.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Neuerungen zum 01.10.2019
Ab dem 01.10.2019 kann bei der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk auch bei einem Halterwechsel das bisher zugeteilte Kennzeichen weitergeführt werden (Fahrzeugzulassung).
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 30 - 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Parkplätze
Für Besucher des Bürgeramtes steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.
Der Bereich Kfz-Angelegenheiten arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung!
Stadtbahn Linie 2 Haltestelle Anger
Stadtbahn Linie 1, 3, 4, 5, 6 Haltestelle Hauptbahnhof
Stadtbus Linie 52, 61, 155, 234/235 Haltestelle Busbahnhof
Stadtbus Linie 9, 51, 60 Haltestelle Hauptbahnhof
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
- Diebstahl der Fahrzeugdokumente
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Technische Änderung am Fahrzeug
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift
- Kraftfahrzeug: Antrag auf Außerbetriebsetzung nach § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Antrag auf Eintragung einer Sicherungsübereignung [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Antrag auf Fahrzeugzulassung [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Erklärung Empfangsbevollmächtigter für Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Erklärung und Vollmacht des Erziehungsberechtigten für Zulassung Fahrzeug [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Verkauf eines Fahrzeuges - Veräußerungsanzeige [pdf-online]
- Kraftfahrzeug: Vollmacht für Kraftfahrzeug-Angelegenheiten [pdf-online]