Zulassungsbehörde

Kontakt

Frau Löhmer
Sachgebietsleiterin
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777
work
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Aufgaben

 

Neuerungen zum 01.09.2023

Am 01.09.2023 trat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Diese beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

Änderung der Gebühren

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Durch den Neuerlass der FZV gibt es eine für alle Zulassungsbehörden verbindliche Gebührenerhöhung für Zulassungen vor Ort und eine Gebührensenkung für internetbasierte Vorgänge.

i-Kfz Stufe 4 - internetbasiertes Zulassungsverfahren

Seit einigen Jahren gibt es bereits das internetbasierte Zulassungsverfahren für natürliche Personen. Mit dem Neuerlass der FZV wird im Rahmen von i-Kfz Stufe 4 die „Online-Zulassung“ für juristische Personen und Großkunden eingeführt. Informationen zur Großkundenschnittstelle erhalten Sie ausschließlich über das Kraftfahrt- Bundesamt oder über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Zum i-kfz Stufe 4 Portal gelangen Sie hier für die internetbasierte Außerbetriebsetzung und hier für die internetbasierten Zulassungsverfahren.

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind von der freiwilligen Zulassung ausgeschlossen.

Tageszulassung (neu)

Dies beinhaltet die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und die Außerbetriebsetzung am selben Tag. Es werden keine Kennzeichen plakettiert. Das Fahrzeug darf an diesem Tag mit ungestempelten Kennzeichen fahren.

Verwertungsnachweis

Wird ein Fahrzeug verschrottet, wird durch den Entsorgungsbetrieb i.d.R. ein Verwertungsnachweis ausgestellt. Ab dem 01.09.2023 sind bei einem Antrag auf Außerbetriebssetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II werden durch die Zulassungsbehörde eingezogen!

Weitere Informationen finden sie unter der jeweiligen Leistung.

 

Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung (Stand 31.08.2023)

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich mit Termin.

Einen Termin können Sie online unter www.erfurt.de buchen. Zum vereinbarten Termin kann ausschließlich die gebuchte Leistung bearbeitet werden.

Falls aktuell keine Termine für die gewählte Leistung verfügbar sind, bitten wir Sie, die Online-Buchung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Termine werden im Voraus für 35 Tage vergeben. Durch abgesagte Termine können auch kurzfristig vereinzelte Termine frei werden und zur Verfügung stehen. Zudem wird zu Arbeitsbeginn geprüft, ob weitere Termine je nach Personalstärke für den aktuellen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und den notwendigen Unterlagen der gewünschten Leistung. Um Ihnen das zeitintensive Ausfüllen der notwendigen Vordrucke vor Ort zu ersparen, können Sie die Anträge online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und neben den erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen.

Für den Fall, dass Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail  an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit). Damit geben Sie anderen Personen die Möglichkeit, Ihren Termin zu nutzen.

Alternativ können Sie Ihre Anliegen auch durch Händler/ Zulassungsdienste erledigen lassen.

Zulassungsdienste, Autohäuser und Firmen können täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ihre vollständigen Vorgänge mit ausgefüllten Anträgen abgeben. Sie werden per SMS informiert, wenn die bearbeiteten Vorgänge fertig zur Abholung sind.

Haben Sie weitere Fragen?

Für alle weiteren Fragen verweisen wir auf die unten aufgeführten Leistungen. Bei allen weiteren Anliegen können Sie gerne eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de oder zulassungsstelle@erfurt.de senden oder zu den Telefonzeiten unter der Rufnummer 0361 655-7854 anrufen: montags, mittwochs und freitags zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr, sowie dienstags und donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr und zwischen 12:30 Uhr und 18:00 Uhr.

Wir bitten um Ihr Verständnis

 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 

 

Parkplätze

Für Besucher des Bürgeramtes steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.



Sprech- und Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag08:30 - 11:30 Uhr 12:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag08:30 - 11:30 Uhr 12:30 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:30 Uhr

Der Bereich Kfz-Angelegenheiten arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung!

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 2 Haltestelle Anger

Stadtbahn Linie 1, 2, 3, 5, 6 Haltestelle Hauptbahnhof

Stadtbus Linie 52, 61, 155, 235, 35 Haltestelle Busbahnhof

Stadtbus Linie 9, 51, 60 Haltestelle Hauptbahnhof

Leistungen