Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online

Information zu der Leistung

Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online

 

Informationen zu der Leistung

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde Erfurt übersendet wird.

Es besteht die Möglichkeit vorab Ihres Termins online abzufragen, ob die angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde Erfurt eingegangen ist.

Bitte halten Sie für die Abfrage die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit. Diese entnehmen Sie bitte aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen der Bank- oder Leasinggesellschaft oder der Zulassungsbescheinigung Teil I (unter Ziffer 16).

Bitte achten Sie bei der Terminbuchung darauf, dass Ihr Termin erst nach dem Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde Erfurt liegt.

Nach Erledigung Ihres Anliegens wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde Erfurt kostenpflichtig wieder an den Sicherungsgeber zurückgesandt. Die Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an den Sicherungsgeber beträgt 15,30 €.

Kosten

Die Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an den Sicherungsgeber beträgt 15,30 €.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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