Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Information zu der Leistung

Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein 
  • nur möglich für Klasse B/BE
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen) 
  • Sehtest
  • Nachweis der Erste Hilfe (keine Online-Schulungen)
  • Name Fahrschule
  • Antrag BF 17 (Formular unten)
  • Antrag Begleiter (Formular unten)
  • Kopie Führerschein Begleiter
  • Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter ist erforderlich (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes oder Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht des Jugendamtes nachzuweisen). Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Fälle abweichenden Sorgerechts, die im Einzelfall zu prüfen sind. Hierzu sind ggf. die Vorlage der Geburtsurkunde in Verbindung mit der Eheurkunde der Eltern, des Scheidungsurteils, des Urteils des Familiengerichts oder der Sterbeurkunde eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Kosten

  • 50,80 EUR
  • zuzüglich 12,30 EUR je Begleiter
  • 28,60 EUR im Falle der Eintragung der Schlüsselzahl 197

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht, die Beifügung des Originalpersonaldokumentes und ggf. des Führerscheines (Erweiterung) sowie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare

Zuständige Stelle

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