Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Information zu der Leistung

Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein 
  • nur möglich für Klasse B/BE

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen) 
  • Sehtest
  • Nachweis der Erste Hilfe
  • Name Fahrschule
  • Antrag BF 17 (Formular unten)
  • Antrag Begleiter (Formular unten)
  • Kopie Führerschein Begleiter
  • Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter ist erforderlich (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes oder Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht des Jugendamtes nachzuweisen). Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Fälle abweichenden Sorgerechts, die im Einzelfall zu prüfen sind. Hierzu sind ggf. die Vorlage der Geburtsurkunde in Verbindung mit der Eheurkunde der Eltern, des Scheidungsurteils, des Urteils des Familiengerichts oder der Sterbeurkunde eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Kosten

  • 50,80 EUR
  • zuzüglich 12,30 EUR je Begleiter

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht, die Beifügung des Originalpersonaldokumentes und ggf. des Führerscheines (Erweiterung) sowie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare

Ansprechpartner

Fahrerlaubnisangelegenheiten A - Dp
workTel. +49 361 655-7533+49 361 655-7533
Fahrerlaubnisangelegenheiten Dr - Hil
workTel. +49 361 655-7521+49 361 655-7521
Fahrerlaubnisangelegenheiten Him - Li
workTel. +49 361 655-7607+49 361 655-7607
Fahrerlaubnisangelegenheiten Lj - Rb
workTel. +49 361 655-7632+49 361 655-7632
Fahrerlaubnisangelegenheiten Rc - Sim
workTel. +49 361 655-7573+49 361 655-7573
Fahrerlaubnisangelegenheiten Sin - Z
workTel. +49 361 655-7512+49 361 655-7512

Zuständige Stelle

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