Fahrerlaubnis - Erweiterung

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • Bei Erstausstellung bei einer anderen Behörde ist der Auszug aus der Führerscheinkartei der ausstellenden Behörde erforderlich, sofern es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt. Wir empfehlen Ihnen vor Ihrem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich erteilenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Bei Nichtvorlage Ihrer Fahrerlaubnisdaten können andernfalls Folgetermine erforderlich sein.
  • bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter erforderlich, bei außerehelichen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen, wenn es um die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 18. Lebensjahr geht (Klassen A1, AM, T, L)
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • Sehtest (bei Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, M, L, S und T)
  • augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE)
  • Nachweis der Ersten Hilfe (keine Online-Schulungen)
  • bisheriger Führerschein

Kosten

  • 50,80 EUR
  • 28,60 EUR im Falle der Eintragung der Schlüsselzahl 197

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht, die Beifügung des Originalpersonaldokumentes und ggf. des Führerscheines (Erweiterung) sowie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare

Zuständige Stelle

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