Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine und bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss Erfurt sein
  • Es reicht oft nicht allein aus, dass Ihr Führerschein in Erfurt ausgestellt wurde, da für einen Umtausch alle Daten der Fahrerlaubnisbehörden benötigt werden, die Ihnen eine Fahrerlaubnis ursprünglich erteilten. Bei Erteilungen in der ehemaligen DDR wurden die Nachweiskarten (VK30) von 1968 bis Juni 1982 zum Verbleib zur Aufbewahrung ausgehändigt. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, dann bringen Sie diese Nachweiskarten bitte mit. Sollten Sie eine Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnisklasse in einer anderen Behörde erteilt bekommen haben, so empfehlen wir Ihnen vor Ihrem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich erteilenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Weitere Informationen hierzu und die Formulare zum Anfordern der Karteikartenabschrift finden Sie unter der Leistung "Karteikartenabschrift". Bei Nichtvorlage Ihrer Fahrerlaubnisdaten können andernfalls Folgetermine erforderlich sein. Anerkannt werden nur Daten, die direkt hier von der Erteilungsbehörde hier eingehen.
  • Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines. Alle übrigen Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Hinweise zum Führerscheinpflichtumtausch".
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) oder 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
  • Führerschein

Kosten

  • 30,40 EUR, ggf. zuzüglich Gebühren bei Expresslieferung in dringenden Fällen

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Der Umtausch der Alt-Führerscheine ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Wichtiger Hinweis zum langfristigen gestaffelten Führerscheinumtausch

Mit dem am 15.02.2019 vom Bundesrat beschlossenen Pflichtumtausch bisher ausgegebener Führerscheine werden alle EU-Vorgaben zur Befristung der Führerscheine umgesetzt. Wichtige Informationen und Hinweise zum betroffenen Personenkreis und einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Hinweise zum Führerscheinpflichtumtausch".

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

Zuständige Stelle

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