Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)

Information zu der Leistung

Seit dem 01.09.2023 können Sie ein in Erfurt zugelassenes Fahrzeug über ein ein dezentrales Internetportal der Stadt Erfurt ohne Identifizierung außer Betrieb setzen.

Bei Fragen zu i-Kfz nutzen Sie bitte die Informationsseiten und Erklärvideos auf der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Im Video  von der Zulassungsbehörde Gütersloh wird die Durchführung der Außerbetriebsetzung im Internetportal erklärt und anschaulich dargestellt wie Sie die Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgestellt ab 01.01.2015) freilegen.

Worauf muss ich achten?

Halten Sie bitte bereit:

  • freigelegte Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgestellt ab 01.01.2015)
  • freigelegte Sicherheitscodes der Kennzeichen (ausgestellt ab 01.01.2015)
  • Bezahlung per Kreditkarte, GiroPay oder Paydirect

Von der Bearbeitung ausgeschlossen sind 

  • Wechselkennzeichen
  • unvollständige Vorgänge durch Verlust / Diebstahl von Kennzeichen oder / und Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Antragsbearbeitung erfolgt vollautomatisiert über das Portal. Ihr Fahrzeug ist sofort außer Betrieb gesetzt. Dies wird an ihre Versicherung und an das zuständige Hauptzollamt bezüglich der Kfz-Steuer weitergeleitet. Der Halter erhält von der Zulassungsbehörde Erfurt eine schriftliche Information über die Außerbetriebsetzung.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

2,70 EUR zzgl. Portokosten

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis