Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
Die Fahrzeugzulassung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht (im Original) und ein Personaldokument (auch als Kopie) des Fahrzeughalters erforderlich.
Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss das SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben und zur Zulassung vorgelegt werden.
Eine Zulassung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.
- Kaufvertrag, Rechnung oder verbindliche Bestellung (entfällt bei Umschreibung auf den bisherigen Halter des Fahrzeugs)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
- ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten
bei einem Neufahrzeug zusätzlich
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers oder
- Gutachten nach Art. 45 VO (EU) 2018/858 oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten) und
- ausländische Zulassungsbescheinigung oder Vorlage einer Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausländische Fahrzeugdokumente
bei einem Gebrauchtfahrzeug zusätzlich
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- ggf. ausländische Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung einer Prüforganisation sowie für Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind: Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation und für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll) oder
- Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Vollgutachten) und für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
bei einem Import-Fahrzeug aus einem Nicht-EWR-Staat zusätzlich
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll
Wird das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Wird das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Ein Wunschkennzeichen kann vorab online reserviert werden.
Hinweis
Ist laut der Fahrzeugbeschreibung im Gutachten eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erforderlich, muss diese vorab beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, beantragt werden. Zur Zulassung ist die Vorlage des Genehmigungsbescheides zwingend notwendig.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
- mindestens 34,40 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Erfolgt die Zulassung auf Grundlage eines Gutachtens nach Art. 45 VO (EU) 2018/858 oder § 21 StVZO (Vollgutachten)
- mindestens 89,90 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen (Zwangsweise Außerbetriebsetzung)
- Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
- Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online
- Diebstahl der Fahrzeugdokumente
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrerkarte (Erstbestellung, Ersatz, Erneuerung)
- Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
- Fahrerlaubnis - Bus - Klassen D1, D1E, D, DE (erstmalige Erteilung, Erweiterung, Verlängerung)
- Fahrerlaubnis - Eintragung Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -
- Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis
- Fahrerqualifikationsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrgastbeförderung FzF - Erteilung/Erweiterung/Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Linienverkehr)
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internationaler Führerschein
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Karteikartenabschrift
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Technische Änderung am Fahrzeug
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU und EWR
- Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine oder bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)
- Umtausch bei Namensänderung, Korrektur oder bei Unbrauchbarkeit
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift