Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)

Information zu der Leistung

Fahrzeugzulassungen für Personen mit Hauptwohnsitz in Erfurt oder Firmen mit Sitz in Erfurt können über ein dezentrales Internetportal der Stadt Erfurt durchgeführt werden.

Bei Fragen zu i-Kfz nutzen Sie bitte die Informationsseiten und Erklärvideos auf der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Worauf müssen Sie achten?

Halten Sie bitte (je nach Vorgang) bereit:

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils aktivierter Online-Ausweisfunktion und Ihrer PIN
  • Lesegerät oder Handy mit NFC-Chip und AusweisApp2
  • freigelegte Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung I (ausgestellt nach 01.01.2015)
  • ggf. freigelegte Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung II (ausgestellt nach 01.01.2018)
  • ggf. freigelegte Sicherheitscodes Kennzeichen (ausgestellt nach 01.01.2015)
  • ggf. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. IBAN
  • Bezahlung per Kreditkarte, GiroPay oder Paydirekt
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) oder HU-Expresscode
  • ggf. gültige Sicherheitsprüfung (SP) oder SP-Expresscode
  • ggf. vorab reserviertes Kennzeichen (mit Reservierungsnummer)

Sollten Sie die PIN Ihres Personalausweises oder eID-Karte nicht wissen, erhalten Sie im Bürgeramt vor Ort gebührenfrei eine neue PIN. In Erfurt buchen Sie hierfür bitte online unter www.erfurt.de (Meldewesen Kurzanliegen und Abholung Dokument -> Freischaltung der Online-Funktion) einen Termin.

Von der Bearbeitung ausgeschlossen sind

  • Sonderkennzeichen
    • Rote Händler-Kennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen (Neuzuteilung)
    • Wechselkennzeichen
    • grüne Kennzeichen
  • Zulassung per Vollmacht
  • Zulassung auf Minderjährige
  • technische Änderungen
  • Fahrzeuge mit Mehrstufen- Typgenehmigung
  • Kennzeichenübernahme (Zulassung mit Verwendung des Kennzeichens des eben internetbasierten abgemeldeten Fahrzeuges)
  • zulassungsfreie Fahrzeuge gem. § 3 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Fahrzeuge für die Ausnahmegenehmigungen notwendig sind
  • Fahrzeuge die vor dem 01.01.2015 zugelassen worden

Die Antragsbearbeitung erfolgt vollautomatisiert über das Portal. Nach erfolgter digitaler Zulassung dürfen Fahrzeuge direkt am Straßenverkehr teilnehmen (sofortiges Losfahren). Als Nachweis gilt der vorläufige Zulassungsnachweis. Dieser elektronische Bescheid muss am Ende des Zulassungsprozesses innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Zulassung ist sofort gültig. Sie müssen den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar am Fahrzeug/ Motorrad/ Anhänger platzieren. Dieser ist 10 Tage gültig.

Sie können in diesem Zeitraum entweder unter Beibehaltung der derzeitigen Kennzeichen oder mit ungestempelten (ungesiegelten) Kennzeichen fahren. Die Kennzeichentafeln werden nicht von der Zulassungsbehörde Erfurt geliefert. Diese müssen bei privaten Kennzeichenprägern (zertifiziert nach DIN-Norm) Online oder Vor-Ort gekauft werden.

Die Zulassungsbehörde muss innerhalb von 6 Kalendertagen den Vorgang prüfen und bearbeiten. Die ausgedruckten Zulassungsdokumente, evtl. Plakettenträger und der Zulassungsbescheid werden per Post zugesandt. Die Zustellung erfolgt nachweislich mit Zustellurkunde. Dies kann bis zu 10 Werktage ab Antragstellung in Anspruch nehmen.  Bitte sehen sie in dieser Zeit von Anfragen ab.

Die Plakettenträger müssen unverzüglich an den richtigen Kennzeichen, wie im Zulassungsbescheid mitgeteilt, angebracht werden. Ansonsten kann ein Bußgeld fällig oder die Kennzeichentafeln eingezogen werden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

  • mindestens 5,20 EUR bei Änderung der Halteranschrift innerhalb von Erfurt
  • mindestens 14,30 EUR bei Umschreibung auf einen anderen Halter von außerhalb Erfurts unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens
  • zuzüglich der Auslagen für die Zustellurkunde

Zuständige Stelle

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