Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • ausländische Fahrerlaubnis muss gültig sein
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des Wohnsitzes im Ausland während des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde bzw. Bescheinigung Schüleraustausch o.ä.)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen) 
  • Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) oder 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
  • ausländischer Führerschein mit anerkannter Übersetzung
  • Sehtest (bei Fahrerlaubnisklasse A, B, BE, M, L, S und T)
  • augenärztliches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Nachweis der Ersten Hilfe (keine Online-Schulungen)

Kosten

  • 51,00 EUR
  • 28,60 EUR im Falle der Eintragung der Schlüsselzahl 197

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweise

  • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.
  • im Rahmen des Antrages Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfung
  • Ausnahmen von Prüfungen nach Vorlage bestimmter Unterlagen sind möglich (Anlage 11 der  FeV), ggf. Rücksprache

Zuständige Stelle

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