Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
Information zu der Leistung
- Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
- ausländische Fahrerlaubnis muss gültig sein
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des Wohnsitzes im Ausland während des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde bzw. Bescheinigung Schüleraustausch o.ä.)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- ausländischer Führerschein mit anerkannter Übersetzung
- Sehtest (bei Fahrerlaubnisklasse A, B, BE, M, L, S und T)
- augenärztliches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- Nachweis der Ersten Hilfe
Kosten
49,20 EUR
Weiterführende Informationen
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.
Hinweise
- Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.
- im Rahmen des Antrages Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfung
- Ausnahmen von Prüfungen nach Vorlage bestimmter Unterlagen sind möglich (Anlage 11 der FeV), ggf. Rücksprache
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Formulare
Ansprechpartner
Zuständige Stelle