Karteikartenabschrift

Information zu der Leistung

Zur Beantragung eines EU-Kartenführerscheines auf Grundlage eines vor 1999 ausgestellten Papierführerscheines wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über die Fahrerlaubnisdaten. Bei ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen ist dies nicht erforderlich.

Bei Erteilung in der ehemaligen DDR wurden die Nachweiskarten (VK30) von Juni 1968 bis Juni 1982 zum Verbleib zur Aufbewahrung den Betroffenen selbst ausgehändigt. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, haben die Betroffenen diese Nachweiskarten vorliegen, sodass für diesen Zeitraum in den ausstellenden Fahrerlaubnisbehörden in der Regel keine Nachweise vorhanden sind.

Anerkannt werden in der Stadt Erfurt nur Daten, die direkt von der ausstellenden Behörde hier eingehen oder durch Vorlage der eigenen VK30-Karten belegt sind.

 

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Kosten

kostenfrei

Weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis zum langfristigen gestaffelten Führerscheinumtausch

Mit dem am 15.02.2019 vom Bundesrat beschlossenen Pflichtumtausch bisher ausgegebener Führerscheine werden alle EU-Vorgaben zur Befristung der Führerscheine umgesetzt. Wichtige Informationen und Hinweise zum betroffenen Personenkreis und einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Hinweise zum Führerscheinpflichtumtausch". Benötigte Dokumente und Unterlagen im Rahmen des Umtauschs finden Sie an der Leistung "Umtausch Alt-Führerscheine".

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Zuständige Stelle

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