Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs

Information zu der Leistung

Bitte beachten Sie, dass die Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs nur in der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden kann.

Eine Vollmacht bei Vorsprache einer beauftragten Person ist nicht erforderlich. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ist nicht erforderlich.

Mit der Außerbetriebsetzung endet die Steuer- und Versicherungspflicht des Fahrzeugs. Der Zoll und Ihre Kfz-Versicherung werden elektronisch durch die Zulassungsbehörde informiert.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige über den Diebstahl des Fahrzeugs der aufnehmenden Polizeidienststelle (die Vorlage einer sogenannten Tagebuchnummer bzw. eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend)
  • Sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein mit im Auto befunden haben, entnehmen Sie bitte die benötigten Unterlagen und Kosten der Leistung Diebstahl der Fahrzeugdokumente

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

16,80 EUR

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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