Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG

Information zu der Leistung

Die Erklärung zum Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG kann ausschließlich in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Zulassung gestellt werden. Andernfalls ist der Antrag direkt an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Sachgebiet B - Kraftfahrzeugsteuer, Postfach 1284, 15202 Frankfurt (Oder) zu richten.

Eine Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG kann nur dann bewilligt werden, wenn der Anhänger hinter einer Zugmaschine geführt werden soll, für welche der Anhängerzuschlag entrichtet wird.

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss der Antrag und die Erklärung zum Antrag durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben zur Zulassung vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

Weiterführende Informationen

Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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