Technische Änderung am Fahrzeug
Die Information, ob eine technische Änderung am Fahrzeug unverzüglich oder bei der nächsten Befassung in die Zulassungsdokumente eingetragen werden muss, entnehmen Sie dem Gutachten der entsprechenden Überwachungsorganisation.
Die Eintragung einer technischen Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Der Eintrag einer technischen Änderung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.
Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
- für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
- Gutachten einer Überwachungsorganisation oder
- Einbaubescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Nachrüstung mit einem Katalysator oder Partikelminderungssystem oder
- Systemeinbauprüfung bei Nachrüstung mit Gasantrieb nach ECE-R 115
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Firmenunterlagen vorzulegen.
Bei einer technischen Änderung am Fahrzeug, welche auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II betrifft (z. B. Änderung der Fahrzeugart oder Leistungssteigerung bzw. -reduzierung) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II zwingend erforderlich.
Fahrzeug soll nach einer technischen Änderung zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
- Gutachten einer Überwachungsorganisation oder
- Einbaubescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Nachrüstung mit einem Katalysator oder Partikelminderungssystem oder
- Systemeinbauprüfung bei Nachrüstung mit Gasantrieb nach ECE-R 115
- Die weiteren für die Zulassung oder Umschreibung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Leistungen Fahrzeugzulassung, Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb oder Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
- mindestens 12,00 EUR
Fahrzeug soll mit Eintragung einer technischen Änderung zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
- Die Gebühren der Zulassung oder Umschreibung erhöhen sich um mindestens 10,20 EUR.
- Die Kosten für eine Zulassung oder Umschreibung entnehmen Sie bitte den Leistungen Fahrzeugzulassung, Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb oder Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen (Zwangsweise Außerbetriebsetzung)
- Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
- Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online
- Diebstahl der Fahrzeugdokumente
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrerkarte (Erstbestellung, Ersatz, Erneuerung)
- Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
- Fahrerlaubnis - Bus - Klassen D1, D1E, D, DE (erstmalige Erteilung, Erweiterung, Verlängerung)
- Fahrerlaubnis - Eintragung Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -
- Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis
- Fahrerqualifikationsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrgastbeförderung FzF - Erteilung/Erweiterung/Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Linienverkehr)
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internationaler Führerschein
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Karteikartenabschrift
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU und EWR
- Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine und bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)
- Umtausch bei Namensänderung, Korrektur oder bei Unbrauchbarkeit
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift