Technische Änderung am Fahrzeug

Information zu der Leistung

Die Information, ob eine technische Änderung am Fahrzeug unverzüglich oder bei der nächsten Befassung in die Zulassungsdokumente eingetragen werden muss, entnehmen Sie dem Gutachten der entsprechenden Überwachungsorganisation.

Die Eintragung einer technischen Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Der Eintrag einer technischen Änderung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
  • für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
  • Gutachten einer Überwachungsorganisation oder
  • Einbaubescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Nachrüstung mit einem Katalysator oder Partikelminderungssystem oder
  • Systemeinbauprüfung bei Nachrüstung mit Gasantrieb nach ECE-R 115
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters

Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Firmenunterlagen vorzulegen.

Bei einer technischen Änderung am Fahrzeug, welche auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II betrifft (z. B. Änderung der Fahrzeugart oder Leistungssteigerung bzw. -reduzierung) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II zwingend erforderlich.

Fahrzeug soll nach einer technischen Änderung zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
  • Gutachten einer Überwachungsorganisation oder
  • Einbaubescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Nachrüstung mit einem Katalysator oder Partikelminderungssystem oder

 

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
  • mindestens 12,00 EUR
Fahrzeug soll mit Eintragung einer technischen Änderung zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
  • Die Gebühren der Zulassung oder Umschreibung erhöhen sich um mindestens 10,20 EUR.

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis