Diebstahl der Fahrzeugdokumente
Nach Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins kann nach Vorlage der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige über den Diebstahl sogleich ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Es ist die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige über den Diebstahl des entsprechenden Fahrzeugdokumentes der aufnehmenden Polizeidienststelle vorzulegen. Die Vorlage einer sogenannten Tagebuchnummer bzw. eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend. Wurden die Fahrzeugdokumente im Ausland gestohlen, muss die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle wiederholt werden und zur Bestätigung die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige vorgelegt werden.
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes muss das Aufbietungsverfahren gemäß § 12 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV durchlaufen werden. Die gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der gestohlene Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II für Sie ausgefertigt werden.
Die Ersatzdokumente können auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.
- Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige über den Diebstahl des Fahrzeugdokumentes der aufnehmenden Polizeidienststelle (Vorlage einer sogenannten Tagebuchnummer bzw. eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend)
- Protokoll der letzten Hauptuntersuchung
- für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
- ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (wird seit 01.10.2005 ausgestellt)
- ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht notwendig
Bei Diebstahl des Fahrzeugscheins (wurde bis 30.09.2005 ausgestellt) zusätzlich
- Fahrzeugbrief
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (wird seit 01.10.2005 ausgestellt) zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefs (wurde bis 30.09.2005 ausgestellt) zusätzlich
- Fahrzeugschein
Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind weitere Dokumente vorzulegen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
- Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- 12,00 EUR
- Diebstahl des Fahrzeugscheines
- mindestens 25,70 EUR
- Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Diebstahl des Fahrzeugbriefes
- mindestens 39,50 EUR
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen (Zwangsweise Außerbetriebsetzung)
- Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
- Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrerkarte (Erstbestellung, Ersatz, Erneuerung)
- Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
- Fahrerlaubnis - Bus - Klassen D1, D1E, D, DE (erstmalige Erteilung, Erweiterung, Verlängerung)
- Fahrerlaubnis - Eintragung Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -
- Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis
- Fahrerqualifikationsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrgastbeförderung FzF - Erteilung/Erweiterung/Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Linienverkehr)
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internationaler Führerschein
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Karteikartenabschrift
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Technische Änderung am Fahrzeug
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU und EWR
- Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine oder bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)
- Umtausch bei Namensänderung, Korrektur oder bei Unbrauchbarkeit
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift