Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • auf die Fahrerlaubnis kann man nur unter Abgabe des Führerscheins verzichten

Hinweis

Der Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist freiwillig, kostenfrei und bringt diese unmittelbar zum Erlöschen. Dieses Erlöschen ist weder zeitlich begrenzt, noch kann es von irgendwelchen Vorbehalten abhängig gemacht werden. Die Erklärung über den Verzicht ist auch unwiderruflich, da eine Anfechtung der Verzichtserklärung als Willenserklärung nach dem BGB dann nicht mehr möglich ist. Durch die entsprechende Belehrung ist ein Erklärungsirrtum als Anfechtungsgrund bezüglich der Folgen des Verzichtes nicht mehr vorzubringen.Grundsätzlich kann eine neue Fahrerlaubnis nur über ein entsprechendes Antragsverfahren auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfolgen, die alte Fahrerlaubnis lebt also nicht wieder auf.

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein

Kosten

  • keine

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Zuständige Stelle

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