Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • Bei Erstausstellung des Führerscheines bei einer anderen Behörde ist Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt. Wir empfehlen Ihnen vor Ihrem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich erteilenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Bei Nichtvorlage Ihrer Fahrerlaubnisdaten können andernfalls Folgetermine erforderlich sein.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen) 
  • augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • bisheriger Führerschein

Kosten

  • 50,80 EUR

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

Ansprechpartner

Fahrerlaubnisangelegenheiten A - Dp
workTel. +49 361 655-7533+49 361 655-7533
Fahrerlaubnisangelegenheiten Dr - Hil
workTel. +49 361 655-7521+49 361 655-7521
Fahrerlaubnisangelegenheiten Him - Li
workTel. +49 361 655-7607+49 361 655-7607
Fahrerlaubnisangelegenheiten Lj - Rb
workTel. +49 361 655-7632+49 361 655-7632
Fahrerlaubnisangelegenheiten Rc - Sim
workTel. +49 361 655-7573+49 361 655-7573
Fahrerlaubnisangelegenheiten Sin - Z
workTel. +49 361 655-7512+49 361 655-7512

Zuständige Stelle

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