Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug

Information zu der Leistung

Ab dem 01.09.2023 kann man eine Tageszulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vornehmen. Es beinhaltet sowohl die Zulassung als auch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zum selben Datum.

Es werden keine Kennzeichen plakettiert. Man darf allerdings an diesem Tag mit ungestempelten Kennzeichen fahren.

Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz/ Geschäftsanschrift in Erfurt ist.

Die Fahrzeugzulassung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht (im Original) und ein Personaldokument (auch als Kopie) des Fahrzeughalters erforderlich.

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss das SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben und zur Zulassung vorgelegt werden.

Eine Zulassung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
  • ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers oder Gutachten nach Art. 45 VO (EU) 2018/ 858

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und werden einzelfallbezogen berechnet.

  • mindestens 46,80 EUR

Erfolgt die Zulassung auf Grundlage eines Gutachtens nach Art. 45 VO (EU) 2018/ 858

  • mindestens 86,60 EUR

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

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