Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG

Information zu der Leistung

Der Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8, 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) kann ausschließlich in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Zulassung gestellt werden. Andernfalls ist der Antrag direkt an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Sachgebiet B - Kraftfahrzeugsteuer, Postfach 1284, 15202 Frankfurt (Oder) zu richten.

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 KraftStG
  • Wegebaufahrzeuge von Gebietskörperschaften
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG
  • Straßenreinigungsfahrzeuge, einschließlich Fahrzeuge im Winterdienst
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG
  • Feuerwehrfahrzeuge, Rettungsdienste,Krankenbeförderung, Katastrophenschutz
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5a KraftStG
  • für humanitäre Hilfsgütertransporte durch gemeinnützige/mildtätige Organisationen
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 KraftStG
  • Omnibusse im Linienverkehr, einschließlich PKW mit 8 bzw. 9 Sitzplätzen und zugehörigem Anhänger
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 KraftStG
  • Zugmaschinen, Wohn- und Packwagen des Schaustellergewerbes
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 KraftStG
  • Transport von Großcontainern, Wechselaufbauten und Anhängern im Kombiverkehr

 

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss der Antrag durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben zur Zulassung vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

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