Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen sind Kennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland.
Das Fahrzeug ist zwingend zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung in der Zulassungsbehörde vorzuführen. Wird die Fahrzeug-Ident.-Prüfung durch eine Prüforganisation durchgeführt, wird diese Bescheinigung hier nicht anerkannt.
Das Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Für den Zeitraum des Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens fallen Kfz-Steuer an. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch mit einer ausländischen IBAN und BIC erteilt werden. Ferner kann die Kfz-Steuer bar beim Hauptzollamt Erfurt (Flughafenstraße 4, 99092 Erfurt) eingezahlt werden.
Bei Bedarf kann ein internationaler Fahrzeugschein zugeteilt werden.
Ein Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.
Antragsteller hat Wohnsitz im Inland
- Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder bei einem Neufahrzeug die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
- Versicherungsbescheinigung für Exportkennzeichen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat oder Bescheinigung des Hauptzollamtes über die Bareinzahlung der Kfz-Steuer
- bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
- ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten
Antragsteller hat Wohnsitz im Ausland zusätzlich
- EU-/EWR-Staaten: amtlicher Nachweis der Meldeadresse
- alle anderen Staaten: Empfangsbevollmächtigte Person (natürliche oder juristische Person) mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Erfurt unter Vorlage Personalausweis oder Reisepass bzw. Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Hinweis zur Empfangsbevollmächtigten Person
Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen (auch der Kfz-Steuerbescheid), Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter des Fahrzeugs weitergeleitet werden.
Zulassungsgebühren
- mindestens 34,60 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Internationaler Fahrzeugschein
- 10,50 EUR
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen (Zwangsweise Außerbetriebsetzung)
- Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online
- Diebstahl der Fahrzeugdokumente
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrerkarte (Erstbestellung, Ersatz, Erneuerung)
- Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
- Fahrerlaubnis - Bus - Klassen D1, D1E, D, DE (erstmalige Erteilung, Erweiterung, Verlängerung)
- Fahrerlaubnis - Eintragung Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -
- Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis
- Fahrerqualifikationsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrgastbeförderung FzF - Erteilung/Erweiterung/Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Linienverkehr)
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internationaler Führerschein
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Karteikartenabschrift
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Technische Änderung am Fahrzeug
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU und EWR
- Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine und bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)
- Umtausch bei Namensänderung, Korrektur oder bei Unbrauchbarkeit
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift