Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

Information zu der Leistung

Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen sind Kennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland.

Das Fahrzeug ist zwingend zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung in der Zulassungsbehörde vorzuführen. Wird die Fahrzeug-Ident.-Prüfung durch eine Prüforganisation durchgeführt, wird diese Bescheinigung hier nicht anerkannt.

Das Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Für den Zeitraum des  Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens fallen Kfz-Steuer an. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch mit einer ausländischen IBAN und BIC erteilt werden. Ferner kann die Kfz-Steuer bar beim Hauptzollamt Erfurt (Flughafenstraße 4, 99092 Erfurt) eingezahlt werden.

Bei Bedarf kann ein internationaler Fahrzeugschein zugeteilt werden.

Ein Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

Antragsteller hat Wohnsitz im Inland

  • Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder bei einem Neufahrzeug die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbescheinigung für Exportkennzeichen
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Bescheinigung des Hauptzollamtes über die Bareinzahlung der Kfz-Steuer
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten

Antragsteller hat Wohnsitz im Ausland zusätzlich

  • EU-/EWR-Staaten: amtlicher Nachweis der Meldeadresse
  • alle anderen Staaten: Empfangsbevollmächtigte Person (natürliche oder juristische Person) mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Erfurt unter Vorlage Personalausweis oder Reisepass bzw. Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Hinweis zur Empfangsbevollmächtigten Person

Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen (auch der Kfz-Steuerbescheid), Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter des Fahrzeugs weitergeleitet werden.

Kosten

Zulassungsgebühren

  • mindestens 34,60 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Internationaler Fahrzeugschein

  • 10,50 EUR

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis