Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt (ab Erstzulassungsdatum) sein.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (Oldtimerveranstaltungen) können rote Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden.
Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") können auf Antrag für ein Fahrzeug zugeteilt werden, für das ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Oldtimer-Gutachten) positiv abgeschlossen ist.
Ab dem 01.10.2017 kann das Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen unzulässig sind. In diesen Fällen wird eine Umkennzeichnung auf eine kürzere Erkennungsnummer erforderlich.
Diese Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Eine Zulassung bzw. Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.
Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
- bisherige Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
- für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
- Oldtimer-Gutachten (Gutachten gemäß § 23 StVZO)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Zuteilung als Saisonkennzeichen: elektronische Versicherungsbestätigung für ein Saisonkennzeichen (eVB)
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Firmenunterlagen vorzulegen.
Fahrzeug soll mit Oldtimerkennzeichen zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Oldtimer-Gutachten (Gutachten gemäß § 23 StVZO)
- Die weiteren für die Zulassung oder Umschreibung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Leistungen Fahrzeugzulassung, Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb oder Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
- 31,20 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Fahrzeug soll mit Oldtimerkennzeichen zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden
- Es werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die Kosten für eine Zulassung oder Umschreibung entnehmen Sie bitte den Leistungen Fahrzeugzulassung, Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb oder Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Änderung der Halteranschrift bei Umzug innerhalb von Erfurt
- Änderung der Halteranschrift nach Zuzug von außerhalb
- Änderung des Halternamens (z.B. durch Heirat oder Scheidung)
- Außerbetriebsetzung
- Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen (Zwangsweise Außerbetriebsetzung)
- Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
- Bankbriefauskunft (finanziertes Fahrzeug / Leasing) - Online
- Diebstahl der Fahrzeugdokumente
- Diebstahl der Kennzeichen
- Elektrofahrzeuge - E- Kennzeichen
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrerkarte (Erstbestellung, Ersatz, Erneuerung)
- Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
- Fahrerlaubnis - Bus - Klassen D1, D1E, D, DE (erstmalige Erteilung, Erweiterung, Verlängerung)
- Fahrerlaubnis - Eintragung Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - Klassen C, C1, CE, C1E -
- Fahrerlaubnis - Verzicht auf eine Fahrerlaubnis
- Fahrerqualifikationsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)
- Fahrgastbeförderung FzF - Erteilung/Erweiterung/Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Linienverkehr)
- Fahrzeugzulassung
- Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen
- Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug
- Fahrzeugzulassung - Tageszulassung fabrikneues Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
- Feinstaubplakette
- Grüne Kennzeichen
- Internationaler Führerschein
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)
- Internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz)
- Karteikartenabschrift
- Kennzeichentafel erneuern (z.B. nach Beschädigung)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kfz-Steuer: Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 3, 4, 5, 5a, 6, 8 und 9 KraftStG
- Kfz-Steuer: Zuständigkeit, SEPA Lastschriftmandat und Hinweise
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraumes
- Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister
- Technische Änderung am Fahrzeug
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis außerhalb der EU
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU und EWR
- Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellte Papierführerscheine und bis zum 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine)
- Umtausch bei Namensänderung, Korrektur oder bei Unbrauchbarkeit
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Verlust der Kennzeichen
- Verlust von Fahrzeugdokumenten
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen - online
- Zuteilung verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) oder Kennzeichen in Engschrift