Wechselkennzeichen

Information zu der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen können 2 Fahrzeuge in einem Wechselkennzeichen geführt werden. Wechselkennzeichen bestehen aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Weitere Informationen können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entnehmen.

Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer erhoben und ebenso für beide Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung entrichtet werden muss.

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder grüne Kennzeichen zugeteilt werden. Wechselkennzeichen sind jedoch für historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen möglich.

Das Wechselkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Die Reservierung eines Wechselkennzeichens als Wunsch- oder Serienkennzeichens ist online nicht möglich.

Die Zuteilung von Wechselkennzeichen kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Hinweis

Aus technischen und organisatorischen Gründen können samstags Wechselkennzeichen nicht bearbeitet werden.

Voraussetzung
  • selber Fahrzeughalter
  • zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse
  • Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, L oder O1
    • Fahrzeugklasse M1: PKW - Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze
    • Fahrzeugklasse L: zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge - z.B. Leichtkrafträder, Krafträder, Quads
    • Fahrzeugklasse O1: Anhänger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis 750 Kilogramm
  • Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessung

Benötigte Unterlagen

Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
  • bisherige Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Wechselkennzeichen
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters

Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Firmenunterlagen vorzulegen.

Fahrzeug soll mit Wechselkennzeichen zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

mindestens 36,90 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

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